Lisa Schopp referiert zum Presse- und Äußerungsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut

Im Rahmen der Fortbildungsreihe zum Urheber- und Medienrecht des Deutschen Anwaltsinstitutes e.V. wird Lisa Schopp, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei Raue, ein Seminar zum Thema „Geldentschädigung bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung“ am 30.08.2024 online geben.

Die Geldentschädigung zählt zu den umstrittensten Ansprüchen im Presse- und Äußerungsrecht. Selten wird sie ohne Gerichtsurteil gezahlt. Obwohl sich der Betroffenenkreis mit Blick auf Künstliche Intelligenz und immer schärfer werdende Debatten in sozialen Netzwerken stark ausweitet, gewähren Gerichte Geldentschädigungen nur als „ultima ratio“ bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Definition dieser Schwelle ist jedoch oft komplex. Da der Anspruch auf Richterrecht beruht, sind Fallpraxis und Fallkenntnisse für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung.

Der Vortrag beleuchtet umfassend den Ursprung und die Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs anhand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und erläutert die rechtlichen und tatsächlichen Fallstricke bei der Durchsetzung solcher Ansprüche. Zudem geht er auf die Kriterien und aktuellen Fallbeispiele zur Bemessung der Anspruchshöhe sowie auf lehrreiche Grenzfälle, in denen keine Geldentschädigung zugesprochen wurde, ein.

Lisa Schopp berät im Presse- und Äußerungsrecht, im Medienrecht sowie im Urheber- und Markenrecht. Besondere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit setzt sie in der Vertretung von Verlagen und Filmproduktionsgesellschaften. Lisa Schopp ist zudem Mitglied der Kommission Digitales des djb, in der sie u.a. nationale und europäische Gesetzgebung zum Persönlichkeitsschutz im Netz rechtlich begleitet.

Das detaillierte Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Deutschen Anwaltsinstituts e.V.

Veranstaltungsdaten:

  • 30.08.2024, 14:00 -16:45 Uhr
  • Online-Vortrag LIVE

Ansprechpartner Raue:
Lisa Schopp

(27. August 2024)