Erbrecht: Es ist nicht notwendig, den Sohn zu enterben

Dr. Max Braeuer beantwortet regelmäßig aktuelle Fragen aus dem Familien- und Erbrecht in der „Berliner Morgenpost“. Die Kolumne erscheint wöchentlich, die jüngste Folge ist hier zu finden. Dr. Braeuer erklärt darin, wie man durch die Gestaltung des Testamentes erreichen kann, dass eine Eigentumswohnung nicht zu dem Vermögen gehört, das der erbende Sohn bei seinem Tode vererbt.

(18. Juli 2020)