Raue vertritt Postbank-Aktionäre erfolgreich im Verfahren gegen Deutsche Bank
Die Wirtschaftskanzlei Raue hat die DEVK-Versicherungen in einem Verfahren gegen die Deutsche Bank AG im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank vertreten.
Der Bundesgerichtshof gab am 11. März 2026 bekannt, dass sein zweiter Zivilsenat am 25. Februar 2026 die Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurückgewiesen hat (Az. II ZR 130/24). Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln rechtskräftig. Die klagenden ehemaligen Aktionäre der Postbank erhalten zusätzliche Zahlungen.
Der Rechtsstreit betrifft die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank. Im Jahr 2010 bot die Bank den Aktionären 25 Euro je Aktie an. Die Kläger argumentierten, die Deutsche Bank habe bereits durch Vereinbarungen aus den Jahren 2008 und 2009 die Kontrolle über die Postbank erlangt. In diesem Fall hätte sie nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ein Pflichtangebot zu einem deutlich höheren Preis abgeben müssen. Die Gerichte bestätigten diese Auffassung nun.
Das Landgericht Köln gab der Klage der DEVK mit Urteil vom 20. Oktober 2017 statt, nachdem Klagen in Parallelverfahren zuvor in der ersten Instanz gescheitert waren. Auf die Berufung der Deutschen Bank hob das OLG Köln die Entscheidung des Landgerichts Köln mit Urteil vom 16. Dezember 2020 auf. Auf die Revision der DEVK hob der Bundesgerichtshof dieses Berufungsurteil mit Urteil vom 13. Dezember 2022 auf und verwies den Streit zur erneuten Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht Köln.
Nach erneuter Verhandlung gab das Oberlandesgericht Köln den klagenden ehemaligen Aktionären mit Urteil vom 23. Oktober 2024 Recht. Mit der jetzigen Entscheidung aus Karlsruhe ist dieses Urteil rechtskräftig.
(13. März 2026)
