Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festgelegt. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzurichten, das geeignet ist, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette vorzubeugen und abzuhelfen.
Die Zahl der Organisationen und Unternehmen, die sich an die Vorgaben des LkSG halten müssen, ist groß und wird ab 2024 noch größer werden. Denn dann wird der Anwendungsbereich des LkSG deutlich erweitert.
Mit dem folgenden Schnelltest können Sie ermitteln, ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich des LkSG fällt oder ab dem 1. Januar 2024 fallen wird.