Die Modernisierung des Vergaberechts betrifft auch Architekten, die für öffentliche Auftraggeber bauen. Die neue Vergabeverordnung wird die bisher geltende VOF ersetzen. Was die neuen Regelungen für Architekten bedeuten, ist noch nicht ganz klar – so sollen Planungswettbewerbe zwar eigentlich gestärkt werden, aber der Gesetzgeber ging nicht so weit, sie verbindlich festzuschreiben oder mindestens eine justiziable Prüfungspflicht einzuführen. Mehr dazu in diesem Artikel, in dem Dr. Carl-Stephan Schweer zitiert ist, erschienen in der Zeitschrift BAUMEISTER (4/2016).
