Dr. Max Braeuer

Dr. Max Braeuer ist einer der 20 Partner, die im Jahr 2010 die Sozietät Raue gegründet haben. Ende 2021 ist er aus der Rechtsanwaltskanzlei Raue ausgeschieden.

Dr. Max Braeuer hat die Sozietät Raue maßgeblich mitgeprägt und mit anderen den Grundstein für die Erfolgsgeschichte der Sozietät gelegt. Er war bereits Mitbegründer der Vorgängersozietäten Raue Braeuer Kuhla (1988), Boden Oppenhoff Rasor Raue (1991), Oppenhoff & Rädler (1995) und Hogan & Hartson Raue LLP (2001).

Bis in die Zeit der Wiedervereinigung war Dr. Max Braeuer als Prozessanwalt auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts tätig. In der Zeit danach spezialisierte er sich auf das Familien- und Erbrecht sowie das Immobilienrecht. Sein besonderes rechtliches Interesse gilt dem Familienrecht. Die jahrzehntelange Tätigkeit im Familienrecht begründete seinen Ruf als einer der besten Scheidungsanwälte Deutschlands.

Dr. Max Braeuer beteiligte sich auch wissenschaftlich an der Entwicklung des Familienrechts. Seine Dissertation über „Die einstweilige Anordnung im Familienrecht“ entstand neben der anwaltlichen Tätigkeit und berücksichtige daher auch die praktischen Herausforderungen dieser besonderen Verfahrensart. In der Zeitschrift für Familienrecht (FamRZ) veröffentlichte er regelmäßig Aufsätze und Urteilsanmerkungen. Sein praxisorientiertes „Lehrbuch zum Zugewinnausgleich“ wurde sehr freundlich aufgenommen und erschien in mehreren Auflagen.

Dr. Max Braeuer war für viele Kolleginnen und Kollegen, die heute der Sozietät angehören, ein guter und anspruchsvoller Mentor. Er gab den jüngeren Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Karriereweg eine klare Orientierung und Perspektive: Sie konnten im Alltag erkennen, dass unsere Sozietät nicht den immer selben Anwaltstypus rekrutierte, sondern ihre Vielfalt bewahrte.

Dr. Max Braeuer ist ein überzeugter Angehöriger eines freien Berufsstandes. Er hat oft darauf verwiesen, wie wichtig es für die Rechtsanwälte und Notare ist, dass sie ihren Beruf weitgehend frei von staatlicher Aufsicht ausüben und das Privileg der funktionellen Selbstverwaltung genießen.

Dr. Max Braeuer war nicht nur jahrelang Mitglied des Ausschusses für Familienrecht der Bundesnotarkammer. Er gehörte auch lange Zeit dem Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer an. Auf dem Boden dieser besonderen Erfahrungen war er schließlich als Richter in der Berufsgerichtsbarkeit der Rechtsanwälte tätig. Zuletzt gehörte er unter dem Vorsitz des Präsidenten des BGH dem Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs an. Als Richter war er an über 100 Entscheidungen des Senats beteiligt.

Das Familien- und Erbrecht, das Dr. Max Braeuer fest im Beratungsportfolio der Kanzlei verankert hat, wird heute von Dr. Valentin Todorow (Familien-/Erbrecht, Prozessführung), Eva Pätzold (Fachanwältin für Familienrecht und Notarin) sowie den weiteren Kolleginnen und Kollegen dieser Bereiche betreut.