Nichtbeachtung der KRINKO-Empfehlungen = grober Behandlungs­fehler?

In der klinischen Praxis ist immer häufiger zu beobachten, dass sich Patienten infizieren und die Antibiotika-Behandlung zunächst oder gar nicht anschlägt, weil die Infektion durch multiresistente Keime verursacht worden ist. In dieser Lage hat die Hygiene im Krankenhaus größere Bedeutung denn je.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert-Koch-Instituts hat Empfehlungen zur „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ veröffentlicht. Prof. Dr. Wolfgang Kuhla hat auf der 1. OP-Raum-Tagung am 6. September 2019 einen Vortrag gehalten und ist dabei insbesondere der Frage nachgegangen, ob ein Verstoß gegen die Empfehlungen der KRINKO als grober Behandlungsfehler anzusehen ist.

Den ausführlichen Vortragstext finden Sie hier.

(4. Oktober 2019)