„EU Inc.“ – ein Game Changer

Einheitlicher und einfacher Rechtsrahmen für Unternehmen geplant

Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission revolutionäre Vorschläge präsentiert, um den rechtlichen Rahmen für die Gründung und Expansion von Unternehmen im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen.

Kern der Initiative ist ein optionales, einheitliches Regelwerk in Form eines „virtuellen 28. Mitgliedslands“. Spannend sind dabei insbesondere die folgenden Punkte:

  • Schnelle Gründung: Innerhalb von 48 Stunden, vollständig digital, zu Kosten unter EUR 100
  • Kein Mindestkapital
  • Kein Notar: Weder für die Gründung noch für Anteilsübertragungen
  • Vollständig digitaler Betrieb: Alle Unternehmensprozesse sind digital möglich, auch Finanzierungen
  • Vereinfachte Verfahren: Einmalige Übermittlung der Unternehmensdaten über eine EU-weite Schnittstelle mit Anbindung der nationalen Register; perspektivisch Einrichtung eines zentralen EU-Registers sowie automatische Zuteilung von Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ohne erneute Antragstellung
  • Einheitlicher Rechtsrahmen: Unabhängig vom Gründungsort, vereinfachte Liquidations- und Insolvenzverfahren
  • EU-weite Mitarbeiterbeteiligungsprogramme: Besteuerung von Anteilsoptionen für Mitarbeiter erst im Zeitpunkt der Veräußerung, ohne komplizierte Voraussetzungen

Ziel ist es, für europäische Wachstumsunternehmen den Zugang zum EU-Binnenmarkt mit rund 450 Millionen Konsumenten zu vereinfachen und Investitionen effizienter zu mobilisieren. Derzeit sehen sich Unternehmen in der EU mit erheblichen Hürden konfrontiert: Unterschiedliche nationale Rechtsordnungen erfordern parallele Strukturen in mehreren Mitgliedstaaten. Dies führt zu hohem administrativem und zeitlichem Aufwand und Kosten bei der Skalierung innerhalb der EU, welche gerade für junge und innovative Unternehmen strukturelle Herausforderungen bilden und deren Wachstum einschränken.

Das 28. Regime zielt dabei nicht auf eine Änderung (Vereinheitlichung) der nationalen Rechtsordnungen, sondern bietet ein zusätzliches, optionales, einheitliches EU-Regelwerk. Unternehmen hätten danach die Wahl zwischen nationalem Recht (z. B. GmbH in Deutschland) oder dem EU-Regime („EU Inc“).

Ausblick

Die konkreten Vorschläge sollen kurzfristig vorgelegt und auf EU-Ebene weiterverhandelt werden, eine Einigung soll bis Ende 2026 erzielt werden. Ein ernstzunehmender Stolperstein wird, wie schon zuvor bei ähnlichen Vorhaben, die Vermeidung einer Unterwanderung europäischer Schutzstandards sein, so z.B. bei Arbeitnehmerrechten.

Wird die EU Inc. in der geplanten Form umgesetzt, ist sie hochattraktiv. Sie könnte ein echter Gamechanger werden und die deutsche GmbH alt aussehen lassen, deren Gründung und Finanzierung im internationalen Vergleich als unnötig bürokratisch und damit zeit- und kostenintensiv gilt. Wir plädieren dafür, auch einen einfachen Formwechsel aus nationalen Rechtsformen in die EU Inc. zu ermöglichen.

(19. März 2026)