Raue hat 22 Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Rahmen einer gebündelten Verfassungsbeschwerde gegen die Abschöpfung von Überschusserlösen vor dem BVerfG vertreten. Am 24. September 2024 fand die mündliche Verhandlung vor dem 1. Senat statt (1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23).
Die Bundesregierung hatte die Abschöpfung mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) eingeführt. Von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen unter anderem von Wind-, Solar- und Biomasseanlagenbetreibern nach einem komplizierten Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Die Gesamteinnahmen aus der Abschöpfung betragen nach neuester Auskunft ca. 750 Millionen Euro. Für betroffene Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen hat Raue gegen die Abschöpfungsregelungen im März letzten Jahres Verfassungsbeschwerde erhoben.
Aus Sicht der Beschwerdeführenden stellt die Erlösabschöpfung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in ihre Grundrechte dar. Raue argumentiert insbesondere, dass die Abschöpfungsregelungen als Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion einzuordnen seien, die jedoch den strengen finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügten. Die Entlastung der Stromverbraucher von den hohen Stromkosten sei eine gesamtstaatliche Aufgabe und keine Maßnahme, die in den besonderen Verantwortungsbereich der Beschwerdeführenden falle.
In der mündlichen Verhandlung ging es dem Senat vor allem um die Klärung von Fragen zur Funktionsweise des Strommarkts und des Preisbildungsmechanismus sowie um die konkrete Ausgestaltung der Abschöpfungsregelungen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
(25. September 2024)