Am 2. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) das Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“ veröffentlicht. Gegenstand ist ein neues Strommarktdesign, um die Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen.
Neben dem beschleunigten Netzausbau kommt es nach Ansicht des BMWK vor allem auf das Strommarktdesign an, dem als „Betriebssystem“ für die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren eine Schlüsselrolle zukommt. Das BMWK beabsichtigt den Übergang „von einem System mit relativ inflexibler Nachfrage und ihr nachfolgender Stromerzeugung […] in ein System, in dem die günstige und variable Stromerzeugung aus Wind und PV zur zentralen Säule und zum Volumenbringer im dekarbonisierten Stromsystem werden.“
Um den neuen Anforderungen zu genügen, müsse das neue Strommarktdesign vier wesentliche Funktionen erfüllen: Es müsse den Einsatz aller Kapazitäten effizient koordinieren, die Investition in CO2-freie Erzeugung von Strom ausreichend absichern sowie den zeitlichen und den räumlichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage gewährleisten. Das Papier identifiziert dazu vier zentrale Handlungsfelder:
- den Investitionsrahmen für erneuerbare Energien
- den Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten
- lokale Signale
- nachfrageseitige Flexibilitätspotentiale
Investitionsrahmen für erneuerbare Energien
Das aktuelle Marktprämien-Modell wird ab dem 1. Januar 2027 europarechtlich unzulässig sein. Ab dann wird ein angepasster Marktrahmen benötigt, um europäische Vorgaben zur Einführung eines Rückzahlungsmechanismus einzuhalten. In dem Papier werden vier Optionen für den Systemwechsel vorgestellt, die zwischen einem produktionsabhängigen und produktionsunabhängigen Investitionsrahmen unterscheiden. Das Papier spricht sich für die vierte Option, also für eine Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbeitrag aus. Mit dieser Option könne den Beschlüssen der Bundesregierung im Rahmen der Wachstumsinitiative, die Förderung von erneuerbaren Energien auf eine Investitionskostenförderung umzustellen (eigener Kapazitätsmechanismus), am ehesten entsprochen werden.
Ausgestaltung des Kapazitätsmarkt
Zentral für ein Strommarktdesign der Zukunft ist ferner die Frage nach der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus (Handlungsfeld 2). Inzwischen steht fest, dass ein solcher in Deutschland eingeführt werden soll. In dem Papier wird eine Entscheidung der Bundesregierung in dieser Sache für den Herbst 2024 angekündigt. Derzeit wird vom BMWK ein kombinierter Kapazitätsmarkt (KKM) favorisiert, dessen mögliche konkrete Ausgestaltung in einem kürzlich veröffentlichten Kurzpapier näher erläutert wird. Ein KKM ist ein dezentraler Kapazitätsmarkt kombiniert mit einer zentralen Komponente für besonders kapitalintensive steuerbare Kapazitäten mit längeren Refinanzierungshorizonten. Die zentrale Komponente soll große langfristige Investitionen absichern. Die dezentrale Komponente soll Innovationen fördern und Zukunftsentwicklungen integrieren, die mit einem zentralen planerischen Ansatz heute noch gar nicht absehbar sind.
Die Bundesregierung wird bei ihrer endgültigen Entscheidung die europarechtlichen Beihilfebestimmungen zu beachten haben. Danach ist ein staatlich geförderter Kapazitätsmarkt nur zulässig, wenn die Versorgungssicherheit nicht bereits mit den Mitteln des freien Markts sichergestellt werden kann. Es gibt bereits Vorschläge, wie ein Strommarktdesign auch ohne staatliche Beihilfe ausgestaltet werden könnte, z. B. in einer Studie im gemeinsamen Auftrag des Bundesverbands neue Energiewirtschaft e.V., der Deutschen Industrie- und Handelskammer und der European Energy Exchange AG. Vor diesem Hintergrund wird jeder Vorschlag des BMWK für einen staatlich geförderten Kapazitätsmarkt kritisch auf seine beihilferechtliche Zulässigkeit zu prüfen sein.
Konsultation
Die Stakeholder werden eingeladen, sich an einer schriftlichen Konsultation zu dem Optionenpapier zu beteiligen. Die Konsultationsmöglichkeit besteht noch bis zum 6. September 2024.
(21. August 2024)
