Konzessionsverträge: Raue LLP vertritt EMB erfolgreich vor dem OLG Brandenburg

Raue LLP hat die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH (EMB) erfolgreich in zwei parallelen Prozessen um die Gas- und Stromkonzession in der Stadt Hennigsdorf vertreten. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat am 19. Juli 2016 die Berufungsklagen der Stadt Hennigsdorf zurückgewiesen und ihr untersagt, die Verträge mit dem Anbieter abzuschließen, für den sie sich im Juli 2015 nach einer Ausschreibung entschieden hatte (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016, Kart U 1/15 (Gas), Kart U 2/15 (Strom)). Nach Ansicht des OLG verstieß die Stadt in den Auswahlverfahren gegen das Neutralitätsgebot. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das OLG stellte klar, dass der Grundsatz eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens die Auftraggeber – die Kommunen – zu strikter Neutralität verpflichtet. Da in den Verfahren in Hennigsdorf die Rechtsberater der Stadt sowohl für die Stadt tätig gewesen waren, als auch für einen Nachunternehmer der Bieter, war das nicht mehr gewährleistet.

Hintergrund ist die Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen in Hennigsdorf. Sie umfassen das Recht, im öffentlichen Straßenland Strom- und Gasverteilungsanlagen zu verlegen, und die Pflicht, sie zu betreiben. Ein Neukonzessionär hat dabei ein Recht darauf, das vorhandene Netz vom Altkonzessionär, hier in beiden Fällen der EMB, überlassen zu bekommen. Das Vergabeverfahren begann 2009. 2010 schloss die Stadt für das Gasnetz einen Konzessionsvertrag mit der NHG Netzbetriebs Hennigsdorf GmbH (NHG), einem Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Hennigsdorf und der Alliander, den das Landgericht Potsdam später im Netzherausgabeprozess für nichtig erklärte (Landgericht Potsdam, Urteil vom 15. April 2014, Az. 51 O 144/12).

Nach diesem Urteil machte die Stadt Hennigsdorf im Dezember 2014 beide Ausschreibungen ein zweites Mal im Bundesanzeiger bekannt. Die Rechtsberater, die im Netzherausgabeprozess die NHG gegen die EMB vertreten hatten, berieten die Stadt Hennigsdorf weiterhin bei der Gestaltung der Ausschreibungsbedingungen für beide Konzessionen, der Abwicklung der Auswahlverfahren und der Auswertung und Bewertung der Angebote. Der Zuschlag sollte an die Alliander erteilt werden, die wiederum plante, den Netzbetrieb von der NHG durchführen zu lassen. Aufgrund der früheren Vertretung der NHG im Netzherausgabeprozess und der Stadt im Konzessionsvergabeverfahren durch dieselben Rechtsberater hielt das OLG die Vergabeverfahren für unheilbar fehlherhaft und untersagte die Vergabe der Konzessionen an die Alliander.

(22. Juli 2016)