Kündigung öffentlicher Aufträge nach neuem Vergaberecht

Das neue Vergaberecht sieht erstmals spezifische Regeln für die Kündigung öffentlich ausgeschriebener Verträge vor. Öffentliche Auftraggeber oder Konzessionsgeber haben damit die Möglichkeit, sich von verfahrensfehlerhaften öffentlichen Auftragsvergaben wieder zu lösen. Welche Voraussetzungen für eine Kündigung gegeben sein müssen und welche Folgen ein solche Kündigung auslöst, hat Dr. Bettina Tugendreich in einem Beitrag für EWerK (Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.) erläutert. Zum Beitrag.

(14. September 2016)