Trianel geht mit Raue erfolgreich gegen Redispatch-Festlegungen vor

Raue LLP hat die Trianel-Gesellschaften Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG und Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG als zwei von insgesamt 25 Beschwerdeführern erfolgreich gegen Beschlüsse der Bundesnetzagentur vertreten, mit denen unter anderem die Zahlungen für stromnetzstabilisierende Kraftwerkseinsätze (Redispatch) geregelt werden sollten. Das OLG Düsseldorf entschied am 28. April 2015, der von der Behörde gewährte bloße Aufwendungsersatz reiche nicht aus. Es sei eine „angemessene Vergütung“ für Redispatch-Einsätze zu gewähren. Diese müsse auch weitere Kosten und Nachteile der Betreiber berücksichtigen. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Branche: Die Redispatch-Kosten lagen 2013 bei 132 Millionen Euro und weisen eine stark steigende Tendenz auf. Die Zahl dieser Maßnahmen ist vor allem wegen der Veränderungen durch die Energiewende stark gestiegen. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 hat sich die Dauer der Redispatch-Eingriffe nahezu verfünffacht.

Unter Redispatch sind Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken zu verstehen, um vor einer Überlastung des Netzes zu schützen. Die Bundesnetzagentur hatte vorgesehen, dass die Betreiber für einen Redispatch-Einsatz lediglich Aufwendungsersatz bekommen. Entgangene Gewinne sollten nicht berücksichtigt werden. Gegen diese Regelungen hatten sich viele Kraftwerksbetreiber gewehrt und eingewandt, dass diese Vergütung nicht ausreichend und nicht kostendeckend sei.

Gegen die Entscheidung ist Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.