Die Bundesnetzagentur hat am 17. März 2021 die Konsultation einer neuen Redispatch-Vergütung für konventionelle Kraftwerke nach § 13a EnWG gestartet. Die Vergütung der Anlagenbetreiber ist derzeit in dem BDEW Leitfaden als Anhang zu einer Freiwilligen Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber geregelt. Hintergrund der Neuregelung durch die Bundesnetzagentur ist ein Urteil des OLG Düsseldorf aus August letzten Jahres, das die entsprechende Festlegung der Bundesnetzagentur aufhob.
Folge der Freiwilligen Selbstverpflichtung ist eine höhere Vergütung für Anlagenbetreiber. Hintergrund und Mechanismus der neuen Vergütungsregeln erklären Ihnen
Stefanie Alexander, LL.M., Senior Vice President Energy Law & Regulation bei UNIPER SE
und
Anna von Bremen, LL.M., Rechtsanwältin, Associate Partner bei Raue
UNIPER hatte gemeinsam mit Statkraft und Trianel (vertreten durch Raue) das Urteil des OLG Düsseldorf erwirkt.
Das Webinar findet statt
am 25. März 2021
von 11:00 bis 12:00 Uhr
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.
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Die Teilnahme ist kostenfrei.