Zivilrecht in Deutschland und Georgien: Internationale Tagung in Tiflis

Praktische Fragen im georgischen Zivilprozessrecht waren das Thema der Tagung, die die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) gemeinsam mit dem georgischen Anwaltsverein im Oktober in Tiflis veranstaltet hat. Als Referent aus Deutschland hat Dr. Kornelius Kleinlein, Rechtsanwalt und Notar der Raue LLP,  teilgenommen.

Die Beiträge auf der Konferenz befassten sich unter anderem mit den Verfahrensgrundsätze im deutschen und georgischen Zivilprozessrecht, Verfahrensarten, Zwangsvollstreckung, Anwendung der Durchgriffshaftung nach deutschem Recht, Steuerschulden sowie Aspekten des deutschen Telekommunikationsrechts und der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Georgien. Teilnehmer der Veranstaltung waren vor allem Rechtsanwälte und Richter – Mitglieder der georgischen Rechtsanwaltskammer und des georgischen Anwaltsvereins – sowie Angehörige der Staatlichen Universität Tiflis. Zu den georgischen Referenten gehörten unter anderem Vertreter des Nationalen Vollstreckungsbüro, der Notarkammer Georgiens und der Agentur für Personendatenschutz.

Das georgische ist dem deutschen Zivilprozessrecht sehr ähnlich, dementsprechend war das Interesse an den Vorträgen von Kornelius Kleinlein groß.

(15. November 2016)