In internationalen Scheidungsfällen können die Unterschiede im Scheidungsrecht verschiedener Staaten nicht nur finanziell einen Unterschied bedeuten. Es ist daher oft entscheidend, in welchem der infrage kommenden Staaten die Scheidung beantragt wird. Mit einem Vergleich des deutschen und des irischen Scheidungsrechts befasst sich der Artikel „Family law risk assessment: Dublin vs. Frankfurt“, erschienen im Londoner CityWealthMag.com, in dem Stephan von Lilien einige Grundregeln des deutschen Familien- und Scheidungsrechts erklärt. Der Beitrag (englisch) findet sich hier.
(28. Februar 2017)