Buzzfeed siegt mit Raue LLP vor Landgericht Düsseldorf

Raue LLP hat das Nachrichtenportal Buzzfeed erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf vertreten. Der Aktivist Yannic Hendricks hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, weil Buzzfeed über sein Agieren in der öffentlichen Debatte um das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch berichtet und ihn dabei namentlich genannt hatte. Das Landgericht Düsseldorf hält das für zulässig und hat den Verfügungsantrag zurückgewiesen.

Yannic Hendricks hat in den vergangenen drei Jahren eine Vielzahl von Frauenärzten angezeigt, die seiner Auffassung nach gegen das Werbeverbot für Abtreibungsleistungen nach § 219a StGB verstoßen haben. Er hat sich dazu auch in Interviews geäußert, allerdings unter der Bedingung, dass sein Name nicht genannt und er stattdessen unter einem Pseudonym zitiert würde. Nach diesen Veröffentlichungen haben andere Teilnehmer der öffentlichen Debatte den Namen von Yannic Hendricks aufgedeckt. Dagegen ist Yannic Hendricks unter Verweis auf sein Recht auf Anonymität mit zivilgerichtlichen Klagen vorgegangen.

Buzzfeed hat über diese Klagen identifizierend berichtet. Buzzfeed argumentierte, dass wer den öffentlichen Meinungskampf mit einer Vielzahl von Strafanzeigen gegen Ärzte und eigenen Interviewäußerungen mitgestaltet, es hinnehmen muss, dass er in den Medien namhaft gemacht wird. Dem ist das Landgericht Düsseldorf gefolgt und hat entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch hat, unbekannt zu bleiben. Buzzfeed darf den Namen von Yannic Hendricks weiter nennen.
(Urt. v. 16.01.2019, Az. 12 O 282/18)

(17. Januar 2019)