HVD Berlin-Brandenburg wird Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung vom 14. November 2017 der Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) – Landesverband Berlin-Brandenburg zugestimmt. Dies ist die erste Verleihung von Körperschaftsrechten an eine Weltanschauungsgemeinschaft im Land Berlin. Raue LLP vertritt in dem Antragsverfahren den HVD Berlin-Brandenburg.

Als seit mehreren Jahrzehnten weltanschaulich und gemeinnützig tätiger Verein mit mehr als 10.000 Mitgliedern im Land Berlin bietet der Verband die für die Verleihung notwendige Gewähr seines dauerhaften Bestandes. Rechtswirksamkeit nach außen erlangt die Senatsentscheidung mit einem in den nächsten Tagen zu erwartenden Bescheid der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Der Körperschaftsstatus garantiert die allgemeine Rechtsfähigkeit des Verbandes und verleiht bestimmte Rechte, etwa die öffentlich-rechtliche Dienstherrenfähigkeit sowie die Befugnis, selbst neue rechtsfähige Anstalten, Stiftungen oder Körperschaften als öffentlich-rechtliche Untergliederungen einzurichten.

Die Tätigkeit des Verbandes knüpft an humanistische Traditionen der Europäischen Aufklärung, des Liberalismus und der Arbeiterbewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts an. Er betreibt u. a. Sozialstationen, Hospize, Mobilitätsdienste, Familienzentren, Kindertagesstätten und Jugendklubs. In Berlin besuchen gegenwärtig 60.000 Schülerinnen und Schüler den Lebenskundeunterricht des HVD Berlin-Brandenburg. Bekannt ist der Verband ferner durch seine Jugendfeiern anlässlich des Übergangs vom Kindes- zum Erwachsenenalter.

(15. November 2017)