Buchpreisbindung: Raue führt eBay auch in zweiter Instanz zum Erfolg gegen Klage des Börsenvereins

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14. März 2023 (Az. 11 U 20/22) die Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen den von Raue vertretenen Online-Marktplatz eBay wegen angeblichen Verstoßes gegen die Buchpreisbindung abgewiesen. Der Online-Marktplatz eBay unterfällt demnach nicht dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) und durfte daher eine Rabattaktion auf Bücher anbieten.

Der Verband hatte im Januar 2020 eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Plattform erwirkt, die das Landgericht Wiesbaden auf Widerspruch von eBay aus formalen Gründen wieder aufhob. Daraufhin erhob der Börsenverein Klage, um eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache zu erreichen.

Gegenstand des Rechtsstreits ist ein „10 Prozent Adventsrabatt“, mit dem eBay im Dezember 2019 für ihren Online-Marktplatz geworben hatte. Nutzer konnten den Gutschein u.a. auch beim Kauf preisgebundener Bücher auf dem Online-Marktplatz einlösen.

Nach Ansicht des Börsenvereins verstößt ein solcher drittfinanzierter Preisnachlass gegen die Buchpreisbindung. Dies sah das Landgericht Wiesbaden in seinem Urteil im Januar 2022 anders und wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit der nun verkündeten Entscheidung das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die Berufung des Börsenvereins zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Raue hat eBay in der Angelegenheit umfassend regulatorisch beraten und sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren vertreten.

(15. März 2023)