Konzessions­vergabe: Energiedienst gewinnt mit Raue LLP vor dem OLG Karlsruhe

Raue LLP hat erfolgreich die Wiederholung der Verhandlungsverfahren der Städte Lörrach und Weil am Rhein zur Suche eines strategischen Partners für die Vergabe der Stromnetzkonzession durchgesetzt. Der von den Städten beauftragte energiewirtschaftliche Berater unterliegt einem Interessenkonflikt, da er parallel einen der Bieter in einem Verfahren vor dem LG Mannheim berät. Das entschied das OLG Karlsruhe am 30. Oktober 2018.

Beide Städte führen Vergabeverfahren zur Gründung einer Kooperationsgesellschaft mit den jeweiligen Stadtwerken durch, die sich dann in einem zweiten Schritt um die Konzessionen der örtlichen Stromnetze bewerben sollen. Die ED Netze GmbH und die bnNetze GmbH, eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co KG., beteiligten sich an den Vergabeverfahren. ED Netze erhielt Ende April 2018 die Vorabinformation, dass die bnNetze GmbH den Zuschlag bekommen solle. Die von ED Netze GmbH gestellten Nachprüfungsanträge wies die Vergabekammer Karlsruhe zurück.

Gegen diese Entscheidungen legte die ED Netze sofortige Beschwerden ein. Mit Erfolg.
Das OLG Karlsruhe bejahte einen Interessenkonflikt gemäß § 5 Abs. 2 KonzVgV, weil der energiewirtschaftliche Berater der Städte Lörrach und Weil am Rhein bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt ist und gleichzeitig die Muttergesellschaft der bnNetze in einem Rechtsstreit gegen die ED Netze GmbH unterstützt hat. In diesem Rechtsstreit ging es ebenso wie im Vergabeverfahren um Fragen der Bewertung von Energienetzen. Der gesetzlich vermutete Interessenkonflikt konnte nach Einschätzung des Gerichts in diesem Fall nicht widerlegt werden.

Die Vergabeverfahren müssen nun ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge wiederholt werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des OLG Karlsruhe sind nicht möglich.

Die Pressemitteilung des OLG Karlsruhe finden Sie hier. Die LBD Beratungsgesellschaft mbH unterstützte Raue als energiewirtschaftlicher Berater.

(31. Oktober 2018)