Auch Berliner Kammergericht hält Abstammungsrecht für verfassungswidrig

Das Kammergericht Berlin hat heute in einem weiteren von der Kanzlei Raue vertretenen Verfahren der Initiative Nodoption entschieden, dass das geltende Abstammungsrecht verfassungswidrig ist. Es hat das Verfahren, das die gemeinsame Elternschaft zweier Mütter betrifft, ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Zwei Ehefrauen sind im Sommer 2020 Eltern von Zwillingen geworden. Nach der Geburt wurden jedoch nicht – wie bei anderen ehelichen Kindern – beide Eheleute als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen, sondern nur die Frau, die die Kinder geboren hatte. Trotz Ehe und offizieller Samenspende (was die Vaterschaft des Samenspenders gesetzlich ausschließt) gilt die zweite Frau bislang nicht als rechtlicher Elternteil ihrer Kinder. Die Kinder sind damit weniger abgesichert, da Unterhalts-, Versorgungs- oder Erbansprüche die rechtliche Elternschaft voraussetzen.

Das Kammergericht sieht darin eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es ist nach dem Oberlandesgericht Celle das zweite deutsche Gericht, das das geltende Abstammungsrecht für verfassungswidrig erachtet und das Bundesverfassungsgericht anruft. Lucy Chebout, Rechtsanwältin bei Raue, die die Familien in beiden Verfahren vertritt, sagt: „Das ist ein historisches Ereignis. Zwei obere Gerichte stellen sich an die Seite der betroffenen Regenbogenfamilien und unterstützen sie im Kampf für gleiche Rechte. Der Gesetzgeber sollte das zum Anlass nehmen, die Reformen im Abstammungsrecht nun endlich umzusetzen.

(25. März 2021)