Bundeskartellamt startet Sektorunter­suchung für Online-Werbung

Das Bundeskartellamt hat das Online-Marketing ins Visier genommen.

Der Anlass.

Das Amt folgt damit dem Ruf einiger Marktteilnehmer, große Unternehmen wie Google und Facebook hätten geschlossene Systeme etabliert, sog. „walled gardens“, welche die Marktchancen kleinerer Akteure erschwerten. Aufgrund dieser Beschwerden und der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Online-Marketings – allein in Deutschland beträgt das Markvolumen bis zu neun Milliarden Euro – hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung eingeleitet.

Die Sektoruntersuchung.

Wenn starre Preise oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist, kann das Bundeskartellamt den betroffenen Wirtschaftszweig oder Sektor übergreifend untersuchen. Die Marktstudie richtet sich nicht gegen einzelne Unternehmen. Ziel einer solchen Untersuchung ist viel-mehr, umfassende Kenntnisse über die Struktur des Wettbewerbsfelds und die sektorbezogenen Geschäftspraktiken zu sammeln. In der Vergangenheit hat das Bundeskartellamt oftmals in der Folge von Sektoruntersuchungen Kartellverfahren auf den betroffenen Märkten eingeleitet.

Der Ablauf.

Zunächst wird das Bundeskartellamt Gespräche mit den im Bereich Online-Werbung agierenden Unternehmen führen, um die Marktstrukturen zu erfassen und den Unter-suchungsgegenstand weiter einzugrenzen. Dabei wird sich das Amt insbesondere mit Angeboten zur Sichtbarkeitsmessung, zur Datenerhebung und zur Betrugsprävention sowie mit Diensten, die Werbeflächen verschaffen, auseinandersetzen. Danach wird es im Frühjahr 2018 erste Fragebögen an Marktteilnehmer versenden. Nach Auswertung der Antworten wird das Bundeskartellamt einen Abschlussbericht veröffentlichen.

Der Kontext.

Der Online-Handel gerät immer stärker in den Fokus des Wettbewerbsrechts: Erst Mai letzten Jahres schloss die Europäische Kommission ihre Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel ab (Lesen Sie den Abschlussbericht hier). Wenige Monate später setzte sich der Europäische Gerichtshof in der Sache „Coty“ mit der Zulässigkeit von selektiven Online-Vertriebssystemen auseinander (Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier). Ende dieses Jahres soll nach den Plänen der EU-Kommission das Geoblocking im Online-Handel, mit dem Versandhändler den Bezug von Waren- und Dienstleistungen aus dem Ausland erschwerten, durch eine EU-Verordnung eingeschränkt werden (mehr Informationen zum Geoblocking im Raue LLP-Update „Ernde des Geoblockings im Online-Handel in Sicht“).

Die Folgen.

Da Kartellrechtsverstöße gravierende Folgen haben können, sollten die Erkenntnisse der Sektoruntersuchung bei der zukünftigen Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Es lohnt sich, Anpassungen frühzeitig vorzunehmen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder und hohen Kartellschadensersatzforderungen. Alt- und Neuverträge können aber auch nichtig sein, so dass die Vertragsparteien nicht mehr an diese Verträge gebunden sind.

(15. Februar 2018)