Tarif bleibt wirksam: Raue LLP vertritt VG Media gegen DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durfte die Verwertungsgesellschaft VG Media nicht auffordern, ihren Tarif für das sogenannte „Kleine Wiedergaberecht/ Wiedergabe von Funksendungen” zurückzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht München (VG) entschieden. Damit ist der Tarif weiter wirksam und Unternehmen wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen oder Hotels, die Radio- oder Fernsehsendungen in ihren Geschäftsräumen spielen, müssen die entsprechende Vergütung an die VG Media zahlen (Az.: M 16 K 15.5333).

Das DPMA, die Rechtsaufsichtsbehörde der VG Media, hatte die Verwertungsgesellschaft angewiesen, ihren Tarif zurückzunehmen. Das DPMA bezweifelte, dass die VG Media ausreichende Rechte besäße, um den Tarif aufzustellen. Das Gericht folgte dem nicht. Die VG Media habe durch die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) bestätigte Umfrage bei ihren Rechteinhabern das Notwendige unternommen, um den Umfang der Rechte, die die Grundlage des streitigen Tarifs bilden, zu klären.

(31. Oktober 2016)