Raue LLP verhindert für Axel Springer Doppelverbot von Online-Artikel und Teaser

Raue LLP hat für die Axel Springer SE in einem grundlegenden presserechtlichen Verfahren vor dem OLG Köln einen wichtigen Erfolg erzielt. Im Streit stand die Frage, ob der kostenlos abrufbare Anrisstext eines Presseartikels mit einem zusätzlichen Hauptantrag verboten werden kann, wenn daneben bereits der gesamte kostenpflichtige Presseartikel in einem Hauptantrag gerichtlich angegriffen wird.

Das LG Köln hatte noch die Auffassung vertreten, dass ein doppelter Antrag zulässig sei, weil unterschiedliche Streitgegenstände vorlägen. Das sah das OLG Köln nach der Berufung von Axel Springer und RAUE LLP nun anders. Für die Klage gegen einen Anrisstext, dessen Inhalt identisch mit dem ebenfalls angegriffenen Haupttext ist, besteht kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis, ganz gleich, ob der Anreißer auf einen kostenfreien oder kostenpflichtigen Artikel hinweist. Der Kläger nahm nach diesem Hinweis des Gerichts seine Klage in diesem Punkt zurück.