Ausgebremster Mieterschutz

Das Bundesverwaltungsgericht hat Städten die Möglichkeit genommen, ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auch bei bestehenden Mietshäusern auszuüben. Zu den Konsequenzen dieses Beschlusses äußert sich Raue Partner Dr. Carl-Stephan Schweer in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24.11.2021.

Hier geht es zum Artikel in der FAZ

(24. November 2021)