Das Bundesverwaltungsgericht hat Städten die Möglichkeit genommen, ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auch bei bestehenden Mietshäusern auszuüben. Zu den Konsequenzen dieses Beschlusses äußert sich Raue Partner Dr. Carl-Stephan Schweer in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24.11.2021.
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(24. November 2021)