Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Offshore-Windenergie

Seit Anfang des Jahres 2017 wird die Höhe der Förderung für Strom aus solarer Strahlungsenergie, Windenergie sowie Biomasse grundsätzlich in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt: In einem auktionsähnlichen Verfahren erhalten diejenigen Bieter den Zuschlag, die sich mit den geringsten Vergütungen zufrieden geben. Die bisher üblichen gesetzlich festgelegten Fördersätze gehören für neue Projekte der Vergangenheit an. Die Ausschreibungen für Strom aus Onshore-Windenergie, solarer Strahlungsenergie sowie Biomasse werden im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) geregelt (§§ 28 ff. EEG 2017). Im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sind verschiedene Besonderheiten der Ausschreibungen für Offshore-Windenergie festgelegt. Das WindSeeG unterscheidet Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen und bestehende Projekte (§§ 14 ff. WindSeeG).

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun am 30. Januar 2017 die erste Ausschreibung für bestehende Offshore-Windparkprojekte bekannt gemacht. Sie umfasst ein Ausschreibungsvolumen von 1550 Megawatt. Gebotstermin ist der 1. April 2017. An der Ausschreibung können alle Offshore-Windparks teilnehmen, die vor August 2016 genehmigt worden sind oder zu diesem Zeitpunkt einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen. Die Projekte dürfen erst nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt bei dieser Ausschreibung 12 ct/kWh. In der Bekanntmachung informiert die BNetzA auch über den Umfang der vorhandenen Netzanbindungskapazitäten.

Die zweite Ausschreibungsrunde für Offshore-Windenergieprojekte erfolgt – erst ein Jahr später – am 1. April 2018. Dann wird nochmals ein Volumen von 1550 Megawatt vergeben.

Der Markt schaut mit größtem Interesse auf die aktuelle Ausschreibung und das daraus resultierende Vergütungsniveau für deutsche Offshore-Windenergie-Projekte. Ende 2016 haben Zuschläge für sehr niedrige Vergütungen in den Niederlanden (Borssele III und IV) und Dänemark (Kriegers Flak) für großes Aufsehen gesorgt.

(1. Februar 2017)