Verordnungs­entwurf zu bundeseinheit­lichen Übertragungs­netzentgelten beschlossen

Die Bundesregierung hat am 25. April 2018 den Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung übersandt. Mit der Verordnung wird die bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte umgesetzt. Die schrittweise Angleichung soll in fünf Schritten zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2023 erfolgen und dient der Umsetzung eines der zentralen Ziele des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NeMoG).

Vom NeMoG zum Verordnungsentwurf

Die im Verordnungsentwurf vorgesehene Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte ist insbesondere deshalb bemerkenswert, weil das Vorhaben durch einen Teil der Bundesländer abgelehnt wurde und zeitweise deswegen sogar aus den Entwürfen des NeMoG gestrichen worden war. Auf Betreiben der Bundesländer, die von relativ hohen Netzentgelten betroffen sind, wurde aber schließlich die Verordnungsermächtigung des § 24 S.1 Nr. 1 und S. 2 Nr. 4 Buchst. b iVm § 24a EnWG in das Energiewirtschaftsgesetz eingefügt. Mit dem nunmehr beschlossenen Verordnungsentwurf sollen die regional ungleich verteilten Kostenbelastungen, die zu großen Teilen auf die Netzintegration erneuerbarer Energien zurückgehen, unter der Gesamtheit der Netznutzer aufgeteilt werden..

Inhalt des Verordnungsentwurfs

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Übertragungsnetzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber ab dem 1. Januar 2019 bis zum 1. Januar 2023 schrittweise angeglichen werden. In der Angleichungsphase wächst der Anteil der bundesweit einheitlich geltenden Übertragungsnetzentgelte jährlich um 20 %. Auch nach der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte wird für jeden Übertragungsnetzbetreiber eine individuelle Erlösobergrenze nach den Regelungen der Anreizregulierung ermittelt. Einzig die sich hieraus ergebenden Übertragungsnetzentgelte werden angeglichen, indem Mehr- oder Mindererlöse der einzelnen Netzbetreiber untereinander ausgeglichen werden. Die Verordnung umfasst entsprechend die Bestimmungen zur Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte sowie zur Abwicklung des Mehr- bzw. Mindererlösausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur überwacht dabei die stufenweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, die Abwicklung des Mehr- und Mindererlösausgleiches wird von den Übertragungsnetzbetreibern selbstständig durchgeführt.

Wirtschaftliche Erwartungen an die Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

Nach der Analyse der Bundesnetzagentur im Bericht zur Netzentgeltsystematik Elektrizität soll die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte im Einzelfall zu einer Reduzierung der vom Netznutzer zu zahlenden Übertragungsnetzentgelte um bis zu 20 % für Haushaltskunden (im Netzgebiet von 50 Hertz) und um bis zu 30 % für Industriekunden (im Netzgebiet der TenneT) führen. Netznutzer in den Netzgebieten von TransnetBW und Amprion müssen nach dem Bericht hingegen mit Kostensteigerungen um 10 % bis 30 % rechnen.

(15. Mai 2018)