GroKo nimmt Arbeit auf: Energie und Umwelt im Koalitionsvertrag

Nach langen Verhandlungen haben CDU/CSU und SPD Anfang Februar den Koalitionsvertrag unter dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ unterzeichnet. Die große Koalition wird am 14. März die alte Bundeskanzlerin zur neuen Bundeskanzlerin machen. Mit Peter Altmeier als neuem Wirtschaftsminister und dem Nachfolger von Staatssekretär Baake wird die neue Regierung sich dann auch der Umsetzung der Koalitionsbeschlüsse zu Energie und Umwelt widmen. Was steht dabei an?

Die neue Regierung will das Ziel der Energiewende nach Maßgabe des energiepolitischen Zieldreiecks (Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit) weiter vorantreiben. Der Ausstieg aus fossiler Stromerzeugung soll daher schrittweise mithilfe eines Aktionsprogramms erfolgen. Als Grundlage hierfür ist die nachhaltige Nutzung Erneuerbarer Energien konsequent auszuweiten, ohne dass die international herausragende Positionierung des Industriestandorts Deutschlands gefährdet wird. Hierzu stellen die Koalitionäre einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor.

Grundlegendes Ziel ist es, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter auszubauen (hierzu I.), zugleich soll eine Demokratisierung und Kommunalisierung der Energieerzeugung ermöglicht und unterstützt werden (hierzu II.). Im Weiteren soll die Kopplung der Sektoren Strom, Gebäude und Mobilität unter Verwendung von Speichertechnologien vorangetrieben werden (hierzu III.). Als Fazit lässt sich festhalten, dass viele der Ansätze dem Grunde nach geeignet sind, das übergeordnete Ziel der Energiewende zu fördern, teilweise lassen die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch Verbindlichkeit und Bestimmtheit vermissen (hierzu IV.).

I.

In 2030 soll der Strommix zu etwa 65 % aus Erneuerbaren Energien bestehen. Dies stellt gegenüber dem EEG 2017 (§ 1 EEG) eine Ausweitung der Ausbauziele dar. Bedingungen hierfür sind jedoch ein synchroner Netzausbau und eine Netzmodernisierung, um die Aufnahmefähigkeit der Netze zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden durch die Zielvorgabe, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 mit einer Energieeffizienzstrategie zu halbieren, flankiert.

Als Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele nennen die Koalitionäre Sonderausschreibungen für je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie für „einen“ Offshore-Windenergiebeitrag. Dies stellt eine Anpassung im Rahmen des durch das EEG 2017 eingeführten Systems der zentralen Energiewende dar. Künftig sollen nur noch Projekte an der Ausschreibung teilnehmen dürfen, die eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen. Die weitergehende Zielsetzung einer zunehmend marktorientierteren Implementierung Erneuerbarer Energien ist mit Blick auf die jüngste EEG-Novelle nur konsequent. Unklar ist jedoch, wie der Gefahr einer gesellschaftlichen Abkehr von der Förderung Erneuerbarer Energien bei sinkender regulatorischer Unterstützung begegnet werden soll.

Für eine Optimierung der Netze sollen ökonomische Anreize geschaffen werden. Überdies ist eine Novellierung des Netzausbaugesetzes, der Ausbau der Erdverkabelung, die Erarbeitung einer Verordnung für bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte und die Neuordnung der Netzentgelte vorgesehen. Bei dem Ausbau soll verstärkt auf eine regionale Steuerung geachtet werden. Insoweit ist vorgesehen, dass ein Mindestanteil des Zubaus in Süddeutschland ausgeschrieben werden muss.

II.

Die große Koalition will die Energiewende bürgernäher und dezentraler gestalten. Zur Ermöglichung nachhaltiger Mieterstrommodelle bekundet der Vertrag die Absicht zur Optimierung der Mieterstromregelung. Immobilienunternehmen, die ihren Mietern Mieterstrom anbieten, sollen keine Steuerprivilegien verlieren, welche Wettbewerber, die auf Mieterstrom verzichten, bislang wahrnehmen konnten. Zudem sollen die Standortgemeinden und deren Beteiligungen an der Wertschöpfung durch Erneuerbare Energieanlagen mit einer bundeseinheitlichen Regelung gestärkt werden.

III.

Die Sektorenkopplung (Strom, Gebäude und Mobilität) soll in Verbindung mit Speichertechnologien vorangebracht werden. Eine Schlüsselrolle sollen dabei die Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke spielen. Zur Förderung richtungweisender Forschung soll unter anderem ein Fraunhofer-Institut für Speichertechnologie aufgebaut werden. Deutschland soll wieder zum Standort für die Batteriezellenproduktion werden. Die Koalition will die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und die rechtlichen Regelungen umfassend modernisieren, so dass diese Technologie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Konkrete Einzelheiten dazu enthält der Koalitionsvertrag allerdings nicht.

IV.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass sich die von den potentiellen Koalitionären ins Auge gefassten Maßnahmen weitgehend in der konsequenten Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung bestehender Ansätze und Lösungsstrategien erschöpft.

(13. März 2018)