GASAG AG wehrt mit Raue LLP Klage des Landes Berlin auf Nach­forderung von Konzessions­abgabe ab

Raue LLP hat die GASAG AG erfolgreich gegen eine Stufenklage des Landes Berlin vor dem Landgericht Berlin vertreten. Das Land Berlin hatte in einer ersten Stufe auf Auskunft über Verträge mit Gaskunden und Gasabnahmemengen, in einer zweiten Stufe auf die Nachzahlung der Konzessionsabgabe durch die GASAG AG geklagt.

Das Land Berlin hatte im Wesentlichen unter Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshof in Sachen GAG Ahrensburg argumentiert, dass die der Berechnung der Konzessionsabgabe zugrunde liegenden Mengenbändervereinbarungen unwirksam seien und dem Land daher Ansprüche in Höhe der Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für die Jahre 2009 bis 2014 zuständen. Nach Meinung des Landes Berlin sollte die GASAG für diesen Zeitraum insgesamt ca. 18 Millionen Euro pro Jahr nachzahlen. Gegenstand war also eine Gesamtforderung von ca. 100 Millionen Euro.

Das Landgericht Berlin ist der Argumentation der GASAG gefolgt, dass die vertraglichen Vereinbarungen zu einer Unterschreitung der nach der KAV höchstzulässigen Zahlungen führten und die KAV nur Höchstpreisrecht sei. Das Landgericht hat die Klage insgesamt in vollem Umfang abgewiesen. Das Landgericht hat in seinem Urteil die von der GASAG geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der KAV offen gelassen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig, das Land Berlin kann Berufung beim Kammergericht einlegen.

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist hier hinterlegt.

(23. Februar 2018)