Atommoratorium: LG Hannover weist Klage von E.ON ab

Kein Ersatz für Betriebseinstellungen nach dem Atommoratorium: Das Landgericht (LG) Hannover hat die Klage der E.ON Kernkraft GmbH gegen den Freistaat Bayern, das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. E.ON hatte rund 380 Millionen Euro Entschädigung für Ausfälle in der Stromproduktion gefordert, nachdem im März 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima der Betrieb von insgesamt sieben deutschen Kernkraftwerken vorübergehend ausgesetzt worden war, darunter Isar 1 und Unterweser, die von E.ON betrieben werden. Raue LLP hat den Freistaat Bayern in dem Verfahren vertreten. Das Gericht hat in seiner Begründung darauf abgestellt, dass das Energieunternehmen damals gegen die Betriebseinstellungsverfügungen gerichtlich hätte vorgehen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Mitteilung des Gerichts ist hier  zu finden.

Berichte über das Verfahren sind unter anderem bei Juve.de und bei Legal Tribune Online (LTO) erschienen.

(4. Juli 2016)