LG Berlin: Klage der Presseverleger gegen Google teilweise begründet – Frage der Notifizierung wird dem EuGH vorgelegt

Das Landgericht Berlin (LG) wird dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen, ob das Leistungsschutzrecht der Presseverleger vor Erlass bei der EU-Kommission hätte notifiziert werden müssen. Das Gericht erklärte in dem Verkündungstermin wörtlich, es halte die Klage der VG Media-Presseverleger gegen die Google Inc. zumindest teilweise für begründet. Zu überprüfen sei allerdings die Notifizierungspflicht des am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetzes. Raue LLP vertritt die VG Media, die die Rechte der Verleger wahrnimmt.

Das Leistungsschutzrecht der Presseverleger (Presse-LSR) sieht vor, dass Suchmaschinen und News-Aggregatoren für das Anzeigen von Textausschnitten und Bildern in ihren Suchergebnissen eine Vergütung an die Verlage beziehungsweise die VG Media zahlen müssen. Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin ist die urheberrechtliche Durchsetzung des Presse-LSR gegen die Google Inc. Zwar hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Zahlungspflicht grundsätzlich bejaht (Beitrag hier), es kam jedoch zu keiner Einigung zwischen den Beteiligten.

Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Sendeunternehmen und Presseverleger mit Sitz in Berlin. Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater TV- und Radiosender sowie über 200 digitale verlegerische Angebote.

(9. Mai 2017)