Neue Regeln für das ICC-Schiedsverfahren

Schiedsverfahren, die einen Streitwert von weniger als 2 Millionen US-Dollar haben, werden künftig beschleunigt abgewickelt;  auch bei höheren Streitwerten können beide Parteien sich auf die Anwendung dieses neuen Verfahrens einigen. Grund dafür sind neue Vorgaben für beschleunigte Verfahren in den Schiedsregeln der International Chamber of Commerce (ICC), die zum 1. März 2017 in Kraft treten.

Einige wesentliche Punkte des neuen beschleunigten Verfahrens (Appendix VI der Schiedsgerichtsordnung) in Kürze:

  • Auch wenn die Parteien etwas anderes in ihrer Schiedsklausel vereinbart haben, benennt der Schiedsgerichtshof einen Einzelschiedsrichter – wenn sich die Parteien nicht in einem kurzen Zeitraum selbst auf einen Schiedsrichter einigen.
  • Im beschleunigten Verfahren sind neue Ansprüche grundsätzlich nicht zulässig.
  • Es gibt kurze Fristen für die erste Case Management Conference und die Bestimmung der Terms of Reference.
  • Der abschließende Schiedsspruch ist sechs Monate nach der Case Management Conference abzuliefern. Der Schiedsgerichtshof kann die Frist auch verlängern, aber nur in Ausnahmen.
  • Die Gebühren sind reduziert.
  • Das Schiedsgericht kann auch nach Aktenlage entscheiden, also ohne Anhörung, ohne weitere Dokumentation, ohne Zeugenvernehmung. Nach wie vor wird der Schiedsspruch allerdings durch den ICC-Schiedsgerichtshof überprüft.

Das Verfahren findet Anwendung bei Schiedsklauseln, die nach dem 1. März 2017 abgeschlossen werden. In bereits zuvor geschlossenen Schiedsklauseln muss das beschleunigte Verfahren daher nachträglich vereinbart werden.

Die Einführung des beschleunigten Verfahrens wird es in Zukunft bei der Verhandlung von Schiedsklauseln oft leichter machen, sich auf die ICC-Schiedsordnung zu einigen. Der ICC-Schiedsgerichtshof erhöht damit die Attraktivität des ICC-Verfahrens. In die gleiche Richtung weisen auch weitere Transparenzregelungen, die vom ICC Executive Board beschlossen worden sind.

(21. Februar 2017)