Kunst, Recht, Gerechtigkeit: Peter Raue zu den Grenzen der Gesetze

Die Kunstfreiheit wird begrenzt durch die verfassungsmäßig geschützten Rechte anderer; die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht, die Glaubensfreiheit oder das Recht auf Leben. Um diese  Grenzen ging es im vergangenen Jahr unter anderem in dem Prozess um Falk Richters „Fear“ und im Fall Böhmermann-Erdogan. Im Grenzbereich von Gesetzestreue und Moral spielt „Terror“, das  juristische Gedankenexperiment von Ferdinand von Schirach, das als Theaterstück und Fernsehfilm aufgeführt und ausgestrahlt wurde. In seinem „juristisch-philosophischen Seminar“, erschienen im Jahrbuch 2016, Theater heute, diskutiert Prof. Dr. Peter Raue die drei Fälle, die die Grenzen der Gesetze zeigen. Der Beitrag findet sich hier.

(9. Januar 2017)