Der fliegende Gerichtsstand im Presserecht: Interview mit Jan Hegemann

Der sogenannte fliegende Gerichtsstand im Presserecht bedeutet, dass man sich an jedes deutsche Gericht wenden kann, um sich gegen eine Berichterstattung zu wehren. In der Praxis sind es allerdings nur wenige Gerichte, die den größten Teil aller presserechtlichen Verfahren behandeln. Sie werden von den Klägeranwälten immer wieder gewählt, weil die Erfolgsaussichten dort größer erscheinen: Diese Gerichte haben den Ruf, schnell vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, und sie tendieren dazu, die Rechte des Betroffenen häufig höher zu gewichten als das Berichtsinteresse der Medien.

Warum diese Entwicklung im Presserecht problematisch ist und welche Folgen sie für die Berichterstattung haben kann, erläutert Prof. Dr. Jan Hegemann im Gespräch mit dem Medienmagazin ZAPP.

(17. November 2016)