Workshop am 3. November 2016: Aktuelles zur Ab­rech­nung von Kranken­haus­leistungen

Das Gesundheitsrecht wandelt sich permanent. Verantwortlich hierfür sind Gesetzgeber und Rechtsprechung gleichermaßen. Erbringer von Gesundheitsleistungen sollten stets mit den aktuellen Entwicklungen vertraut sein. Insbesondere sollten sie wissen, welche Leistungen erbracht und abgerechnet werden dürfen. Anderenfalls drohen langwierige Auseinandersetzungen mit den Kassen.

Wir möchten Ihnen in unserem Workshop am 3. November aktuelle Themen, insbesondere relevante Neuerungen aus dem Krankenhausstrukturgesetz, vorstellen. Wir freuen uns, Dr. med. Holger Bunzemeier, Leiter des Geschäftsbereichs Medizinisches Management am Universitätsklinikum Münster und Mitglied der DRG-Research-Group, als Referenten begrüßen zu können.

Programm

09:00 – 09:30 Uhr
Check-in und Kaffee

09:30 – 09:45 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Raue LLP

09:45 – 11:15 Uhr
Veränderungen der Krankenhausfinanzierung ab 2017
(Auswirkung des Krankenhausstrukturgesetzes auf die Vergütung sachkostenlastiger und mengenanfälliger Leistungen sowie neue Instrumente zur Mengensteuerung)
Dr. med. Holger Bunzemeier – DRG-Research-Group, Universitätsklinikum Münster

11:15 – 11:30 Uhr
Kaffeepause

11:30 – 12:15 Uhr
Neue Hindernisse und Hürden bei Wahlleistungen
(Neuere Rechtsprechung zur Gestaltung der Wahlleistungsvereinbarung, Einbindung von Honorarärzten, Wechselwirkung zur Einwilligung in den Eingriff?)
Dr. Maren Bedau, Raue LLP

12:15 – 13:00 Uhr
Mittagspause

13:00 – 14:00 Uhr
Qualitätssicherung und Vergütung – Entgeltrechtliche Konsequenzen des Verstoßes gegen Qualitätssicherungsbestimmungen
(Richtlinien des G-BA, Festlegungen im Landeskrankenhausplan, OPS-Codes)
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Raue LLP

14:00 – 14:30 Uhr
Abschlussdiskussion