Das Gesundheitsrecht wandelt sich permanent. Verantwortlich hierfür sind Gesetzgeber und Rechtsprechung gleichermaßen. Erbringer von Gesundheitsleistungen sollten stets mit den aktuellen Entwicklungen vertraut sein. Insbesondere sollten sie wissen, welche Leistungen erbracht und abgerechnet werden dürfen. Anderenfalls drohen langwierige Auseinandersetzungen mit den Kassen.
Wir möchten Ihnen in unserem Workshop am 3. November aktuelle Themen, insbesondere relevante Neuerungen aus dem Krankenhausstrukturgesetz, vorstellen. Wir freuen uns, Dr. med. Holger Bunzemeier, Leiter des Geschäftsbereichs Medizinisches Management am Universitätsklinikum Münster und Mitglied der DRG-Research-Group, als Referenten begrüßen zu können.
Programm
09:00 – 09:30 Uhr
Check-in und Kaffee
09:30 – 09:45 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Raue LLP
09:45 – 11:15 Uhr
Veränderungen der Krankenhausfinanzierung ab 2017
(Auswirkung des Krankenhausstrukturgesetzes auf die Vergütung sachkostenlastiger und mengenanfälliger Leistungen sowie neue Instrumente zur Mengensteuerung)
Dr. med. Holger Bunzemeier – DRG-Research-Group, Universitätsklinikum Münster
11:15 – 11:30 Uhr
Kaffeepause
11:30 – 12:15 Uhr
Neue Hindernisse und Hürden bei Wahlleistungen
(Neuere Rechtsprechung zur Gestaltung der Wahlleistungsvereinbarung, Einbindung von Honorarärzten, Wechselwirkung zur Einwilligung in den Eingriff?)
Dr. Maren Bedau, Raue LLP
12:15 – 13:00 Uhr
Mittagspause
13:00 – 14:00 Uhr
Qualitätssicherung und Vergütung – Entgeltrechtliche Konsequenzen des Verstoßes gegen Qualitätssicherungsbestimmungen
(Richtlinien des G-BA, Festlegungen im Landeskrankenhausplan, OPS-Codes)
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Raue LLP
14:00 – 14:30 Uhr
Abschlussdiskussion