BGH: BILD-Zeitung durfte Wowereit-Fotos veröffent­lichen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die BILD-Zeitung Fotos von Klaus Wowereit bei einem privaten Treffen am Vorabend des Misstrauensvotums veröffentlichen durfte (BGH, Urteil vom 27. September 2016,  Az. VI ZR 310/14). Die Fotos, so der BGH, seien dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften daher ohne die Einwilligung Wowereits veröffentlicht werden. Die Richter hoben damit die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts Berlin auf, die die Veröffentlichung für rechtswidrig hielten. Raue LLP hat die BILD-Zeitung in dem Verfahren beraten, als BGH-Anwalt war Prof. Dr. Achim Krämer einbezogen.

Der frühere Berliner Bürgermeister hatte sich gegen die Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der BILD gewehrt. Die Fotos zeigten ihn in der Paris-Bar mit Freunden. Wowereit vertrat die Ansicht, die Fotos zeigten ein privates Abendessen. Es fehle an einem berechtigten Interesse, sie zu zeigen. Der Axel Springer Verlag als Herausgeber der BILD dagegen argumentierte, die Berichterstattung sei eng verknüpft mit dem damals unmittelbar bevorstehenden Misstrauensvotum gegen Wowereit vor dem Hintergrund der Krise um den Berliner Flughafen BER. Sie zeige den Unernst, mit dem Wowereit sein politisches Geschäft betrieben habe.

Das Berufungsgericht habe den Kontext der Berichterstattung nicht genügend berücksichtigt, urteilte der BGH. Im Zusammenhang mit einem bedeutenden politischen Ereignis könne es gerechtfertigt sein, Fotos des regierenden Bürgermeisters in einer für sich genommen privaten Situation zu zeigen. Die Bilder zeigten, wie er in der Öffentlichkeit am möglichen Ende seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung umging. Er sei in einem bekannten, von prominenten Personen besuchten Restaurant abgebildet worden und habe unter diesen Umständen, gerade am Vorabend der Abstimmung, nicht damit rechnen können, den Blicken der Öffentlichkeit und der Presse entzogen zu sein.

Der BGH hat innerhalb von zwei Jahren nun zum dritten Mal in presserechtliche Entscheidungen des Land- und des Kammergerichts Berlin gegen die BILD-Zeitung korrigierend eingegriffen. Im September 2014 gab das Gericht der BILD in dem Verfahren um die Berichterstattung über die Unterhaltsaffäre des ehemaligen brandenburgischen Ministers Rainer Speer recht (Mitteilung hier). Zuletzt hat der BGH auch die Revision der BILD-Zeitung gegen ein von dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach in Berlin erstrittenes Unterlassungsurteil zugelassen. Die BILD-Zeitung hatte über das Verhalten Lauterbachs in den Unterhaltsauseinandersetzungen mit seinen vier Kindern kritisch berichtet. Nach der Zulassung der Revision hat Lauterbach, wohl um eine für ihn negative höchstrichterliche Entscheidung zu verhindern, nunmehr seine Klage zurückgenommen.

(27. September 2016)