jameda-Urteil: Was müssen Betreiber eines Bewertungs­portals prüfen?

Sich gegen eine negative Bewertung auf einem Online-Portal zu wehren, ist für Ärzte oder Krankenhäuser oft schwierig. Die Bewertungen sind meistens anonym und wie intensiv der Betreiber eines Bewertungsportals sie kontrollieren muss, ist umstritten. In seinem Urteil über die Plattform jameda hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun beschrieben, was ein Portalbetreiber überprüfen muss, wenn ein betroffener Arzt eine Bewertung beanstandet. Eine Besprechung des Urteils von Dr. Anna-Sophie Hollenders und Dr. Maren Bedau, erschienen in der Zeitschrift „das krankenhaus“, findet sich hier.

(22. September 2016)