Wasser­konzessionen nach dem neuen Vergaberecht

Die Vergabe von Wasserkonzessionen – also langfristige Verträge über die Wasserver- und/oder Abwasserentsorgung sowie den Betrieb der dafür notwendigen Versorgungsnetze – ist anders als etwa die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen nicht speziell geregelt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung erfüllen Wasserkonzessionen jedoch oftmals die Voraussetzungen einer Dienstleistungskonzession. Wie solche Wasserdienstleistungskonzessionen nach dem neuen Vergaberecht zu behandeln sind, erläutert Dr. Hans Heller in einem Beitrag für EWerK (Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.). Zum Beitrag.

(19. September 2016)