Raue LLP vertritt Berghain erfolgreich vor Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Klubnächte sind Konzerte, jedenfalls wenn sie im Berghain stattfinden: Zusammen mit der Vierhaus Steuerberatungsgesellschaft hat Raue LLP die Berghain OstGut GmbH (Berghain) erfolgreich in einem Prozess um die umsatzsteuerliche Beurteilung der Klubnächte vertreten. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat am 6. September 2016 der Klage des weltweit bekannten Technoclubs Berghain gegen das Berliner Finanzamt für Körperschaften II stattgegeben und die jeweils am Wochenende im Berghain stattfindenden Klubnächte als Konzerte im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anerkannt. Damit unterliegt der Eintritt zu den Klubnächten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (Urteil vom 6. September 2016, 5 K 5089/14).

Das finanzgerichtliche Verfahren war notwendig geworden, weil das Finanzamt die Auffassung vertreten hatte, dass die Klubnächte im Berghain keine Konzerte, sondern reine Unterhaltungsveranstaltungen seien und der Eintritt deshalb dem Regelumsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliege.

Das Finanzgericht folgt der Auffassung des Berghain und beurteilt die Auftritte der in der Techno- und Houseszene renommierten DJs während der Klubnächte als musikalische Darbietungen von  künstlerischer Bedeutung, die im Vordergrund der Klubnächte stehen.

Ein Bericht zu der Entscheidung im britischen Guardian findet sich hier, ein weiterer auf Zeit Online hier.

(13. September 2016)