OLG Köln: Geringere Geldent­schädigung für Kachelmann

Das OLG Köln hat im Berufungsverfahren eine Geldentschädigung für Wettermoderator Jörg Kachelmann bestätigt, die geforderte Summe aber weiter herabgesetzt: Der Axel Springer-Verlag muss für die Berichterstattung über den gegen Kachelmann wegen angeblicher Vergewaltigung geführten Strafprozess 395.000 Euro bezahlen (OLG Köln, Urteile vom 12.07.2016, Az. 15 U 175/15 und 176/15). Der Senat blieb damit deutlich hinter der Entscheidung des Landgerichts Köln zurück, das dem Wettermoderator einen Betrag von 635.000 Euro zugesprochen hatte (LG Köln, Urteile vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14 und 28 O 7/14). Raue LLP hat den Axel Springer-Verlag in dem gesamten Verfahren vertreten.

Gegen das erstinstanzliche Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Kachelmann war dabei von seiner ursprünglichen Forderung von 2,25 Millionen Euro abgerückt und hatte eine Geldentschädigung in Höhe von 950.000 Euro geltend gemacht. Die Richter bewerteten Bild- und Textveröffentlichungen in Print und Online aus den Jahren 2010 bis 2012 jeweils einzeln. Für entschädigungswürdig hielten sie Fälle, in denen durch die Veröffentlichung beispielsweise die Intimsphäre des Moderators verletzt worden sei. Wie schon das Landgericht sah aber auch das OLG keine zielgerichtete Pressekampagne von Springer. Aufgrund der Prominenz Kachelmanns habe der Verlag wie andere Verlagshäuser auch über den Verdacht einer Sexualstraftat berichten dürfen. Auch die Berichterstattung über die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu Tage getretenen Umstände aus dem Privat- und Beziehungsleben des Wettermoderators waren nach Auffassung des OLG zulässig.

(12. Juli 2016)