Krankenhäuser: Regeln für Erfolg in Schiedsstellen­verfahren

Die gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren mit Krankenhausträgern für jedes Jahr ein Budget. Dieses Budget begrenzt die Einnahmen, welche die Krankenkassen für die Behandlung ihrer Mitglieder zu zahlen haben. Auf der Einnahmeseite ist die Budgethöhe der entscheidende Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Krankenhauses.

Können sich die Parteien über das Budget nicht einigen, sieht das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) den Gang zur Schiedsstelle vor. Die Zahl wirtschaftlich gewichtiger Schiedsstellenverhandlungen (§ 18a KHG) hat in den letzten Jahren zugenommen. Damit rücken verfahrensrechtliche Fragen in das Blickfeld. Krankenkassen treten den Forderungen von Krankenhausträgern häufig entgegen, indem sie deren Tatsachenvortrag lediglich bezweifeln („bestreiten“). Die Krankenkassen verkennen damit die Prinzipien, die das Schiedsstellenverfahren beherrschen.

Der Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, der sich mit dieser Verfahrensweise der Kassen auseinandersetzt und die Regeln für erfolgreiche Budgetverhandlungen und Schiedsstellenverfahren erläutert, ist in der Zeitschrift „das Krankenhaus“ erschienen und hier zu finden.

(7. Juli 2016)