Schleichwerbung: BVerwG beanstandet TV-Show

In den vergangenen Jahren tendierte die Rechtsprechung eher dazu, das Verbot für Schleichwerbung zu lockern. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) allerdings einer weiteren Liberalisierung eine Absage erteilt: Ein Sender, der im deutschen Fernsehen eine ausländische Produktion mit ungekennzeichneter Werbung ausgestrahlt hatte, konnte sich nicht darauf berufen, dass er sie fertig eingekauft hatte und nicht bearbeiten durfte. Der Urteilskommentar von Dr. Robert Heine und Martin Bastius in der Legal Tribune Online ist hier  zu finden.