Krankenhäuser: Qualitäts­sicherung und Vergütung

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Bundesgesetzgeber die Krankenhausträger vor neue Herausforderungen in der Qualitätssicherung gestellt. In der Praxis wird zu klären sein, ob die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Juli 2014 Bestand haben kann, nach der der Entgeltanspruch eines Krankenhauses bei jedem Verstoß gegen eine der Qualitätssicherung dienende G-BA-Richtlinie entfällt. Krankenhausträger werden zukünftig ferner aufmerksam zu prüfen haben, wie sie ihren Versorgungsauftrag im Hinblick auf die vom G-BA zu entwickelnden Qualitätsindikatoren verteidigen können.

Wir geben einen Überblick über die Grundlagen und die rechtlichen Instrumente der Qualitätssicherung, erörtern, wann mit welchen Konsequenzen bei Verstößen gegen einschlägige Bestimmungen zu rechnen ist und geben praktische Hinweise, wie diesen Sanktionen begegnet werden kann: Vortrag zur „Leistungsqualität und Vergütung von Krankenhausleistungen“.

Zuletzt diskutiert auf dem Hessischen Krankenhaustag am 7. Dezember 2016, Pressemitteilung dazu hier.

(13. Dezember 2016)