BGH stärkt Pressefreiheit: BILD Zeitung siegt mit Raue gegen Ex-Minister Rainer Speer

Der BGH hat am 30. September 2014 entschieden, dass die Berichterstattung der BILD-Zeitung über die Unterhaltsaffäre des Brandenburgischen Ex-Ministers Rainer Speer von Beginn an rechtmäßig war. Speer hatte jahrelang keinen regelmäßigen Unterhalt für seine uneheliche Tochter gezahlt und es geduldet, dass die Kindsmutter Unterhaltsleistungen vom Jugendamt bezog. Der BGH stellt fest, die aus einem privaten E-Mail-Verkehr des Ministers mit seiner früheren Geliebten stammenden Informationen hätten „einen Missstand von erheblichem Gewicht“ offenbart, „an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse“ bestand.

Der BGH hob die Urteile des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts auf, mit denen der BILD-Zeitung die Berichterstattung unter Verwendung von Zitaten aus dem E-Mail-Verkehr untersagt worden war. Die BILD-Zeitung darf die Mails nutzen, auch wenn sie vermutlich von einem Laptop stammen, der dem Minister von unbekannten Dritten gestohlen worden war. Der BGH führt aus: „Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehörte der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse besteht. Die der Beklagten zugespielten E-Mails belegen, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat.“

Der BGH stärkt damit die Pressefreiheit gegenüber Geheimschutzinteressen und stellt klar, dass die Presse auch Informationen nutzen darf, die möglicherweise aus Straftaten stammen, solange nicht die Presse selbst derartige Taten begeht.

(1. Oktober 2014)