Bau- und Architektenrecht: Spezielle Baukammern bei den Gerichten seit 1. Januar 2018

Seit 1. Januar 2018 gibt es bei den Gerichten spezielle Baukammern. Bei den Landgerichten gibt es fortan mindestens eine Zivilkammer und bei den Oberlandesgerichten mindestens einen Zivilsenat, denen Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen zugewiesen werden. Bei den Landgerichten ist innerhalb der Baukammern nicht – wie es der Regelfall ist – ein Einzelrichter originär zuständig. Es kann zwar ein Einzelrichter entscheiden; der Rechtsstreit muss ihm aber von der Kammer ausdrücklich übertragen werden. Am Oberlandesgericht – in Berlin: das Kammergericht – kann ohnehin nur durch einen Einzelrichter entschieden werden, wenn der Senat diesem den Rechtsstreit übertragen hat.

Bislang wurden Bau- und Architektensachen im Rahmen des üblichen Verteilungsmusters – also beispielsweise turnusmäßig oder anhand der Anfangsbuchstaben des Namens des/der Beklagten – an die Kammern verteilt. Hintergrund der neuen Zuständigkeitsregelung ist, dass zum 1. Januar 2018 das Werkvertragsrecht – also auch das Bau- und Architektenrecht – eine Neuregelung erfahren hat. Um die Expertise der Gerichte zum neuen Recht zu bündeln, werden die Spezialkammern und -senate eingerichtet.

Die Auswirkungen dieser Gesetzesreform dürften sich in der Praxis jedoch im Rahmen halten. Die Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen an den Landgerichten bleibt nämlich von der Neuregelung unberührt. Wenn eine Handelssache vorliegt – insbesondere also, wenn ein unternehmensbezogener Anspruch zwischen Kaufleuten (und damit auch zwischen Kapital- und Handelsgesellschaften) geltend gemacht wird – können sowohl der Kläger als auch der Beklagte weiterhin beantragen, dass der Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen verwiesen wird, der in der Regel keine auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bezogene Sonderzuständigkeit zugewiesen wurde. Dort kann der Vorsitzende wie bisher mit Einverständnis der Parteien allein entscheiden, was in der Praxis ganz überwiegend der Fall ist.

(12. Januar 2018)