Die familien- und erbrechtliche Praxis von Raue besteht seit 1978. Von dieser langjährigen Erfahrung profitieren Privatpersonen, Familien und Familienunternehmen. Wir begleiten unsere Mandant*innen durch innerfamiliäre Konflikte, sei es zwischen Eheleuten oder Lebenspartner*innen oder zwischen Generationen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Lösungen, bei Verhandlungen oder auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Im Personenstandsrecht beraten wir insbesondere bei Fragen zum Namensrecht, zur Nachbeurkundung von Auslandsgeburten und zu Registerberichtigungen. Wir helfen bei erbschaftsrechtlichen Fragen, wie der Nachfolgeplanung, der Testamentsgestaltung und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte beziehen wir dabei stets mit ein.

Schwerpunkte

  • Beratung und Beurkundung von Eheverträgen
  • Gestaltung und Beurkundung von Scheidungsfolgenverträgen
  • Trennung und Scheidung, gerichtlich und außergerichtlich
  • Rechtsstreite um Zugewinnausgleich und Unterhalt
  • Vermögensauseinander­setzung
  • Sorgerecht und Umgang
  • Abstammungsrecht, insbesondere in queeren Familienkonstellationen und Fragen der Mehrelternschaft
  • Personenstandsrecht
  • Grenzübergreifende Sachverhalte und Fälle mit internationalen Bezügen
  • IPR
  • Beratung und Beurkundung von Testamenten
  • Beratung bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in der Familie
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Familiengesellschaften

Rankings

  • Eva Pätzold gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Familienrecht
  • Dr. Valentin Todorow gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Familienrecht
  • Empfohlen für Familienrecht, stern 21/2022