Raue berät Unternehmen und ihre Organe in allen Fragen der Compliance. Compliance ist mittlerweile ein zentrales Thema für alle Unternehmen: Die Anforderungen wachsen stetig, gleichzeitig werden die Konsequenzen bei Verstößen immer schwerwiegender – hohe Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Imageverlust. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen des Compliance-Managements. Im Bereich der Prävention entwickeln und implementieren wir mit ihnen maßgeschneiderte Compliance-Programme, führen interne Schulungen durch und überprüfen bestehende Compliance-Programme auf potentielle Schwachstellen. Im Falle möglicher Verstöße übernehmen wir interne Untersuchungen und vertreten die Interessen unserer Mandanten sowohl gegenüber Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden als auch bei der Abwehr oder der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten.

Zu unserem Compliance-Team gehören Partner mit langjähriger Erfahrung in den für Compliance besonders relevanten Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, Kartellrecht und Vergaberecht, Wettbewerbsrecht sowie Prozessführung. Zusätzlich bringen wir umfassende Kenntnis der Marktakteure und Mechanismen in unseren Schwerpunktebranchen Energie, Gesundheit, Immobilien und Infrastruktur sowie Medien und Telekommunikation mit. Dies ermöglicht es uns, für jede Compliance-Aufgabe das für unsere Mandanten beste Team zusammenzustellen.

Schwerpunkte

  • Entwicklung und Überprüfung von Compliance-Programmen
  • Interne Schulungen für Compliance-Beauftragte und sonstige Mitarbeiter
  • Interne Untersuchungen
  • Vertretung gegenüber Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Verursachern

Referenzen

  • Beratung der deutschen Tochterunternehmen eines internationalen Konzerns (Umsatz mehr als eine Milliarde Euro) bei der Entwicklung und Umsetzung eines Compliance-Programms nach kartell- und vergaberechtlichen Verstößen einschließlich umfassender interner Schulungen
  • Beratung eines deutschen Konzerns (Umsatz mehr als eine Milliarde Euro) im Hinblick auf die gesellschaftsrechtliche und regulatorische Compliance bei der Entwicklung von Konzernrichtlinien
  • Beratung eines internationalen E-Commerce-Versandhauses (Umsatz mehr als 300 Millionen Euro) zu Compliance-Fragen beim Online-Vertrieb in Deutschland (unter anderem zu Produktsicherheit, Produkthaftung und Umweltrecht)
  • Beratung einer deutschen Aktiengesellschaft (Umsatz mehr als 100 Millionen Euro) bei der Entwicklung eines integrierten und selbstlernenden Compliance-Systems einschließlich arbeitsrechtlicher Aspekte (Betriebsvereinbarung zur Einführung eines Verhaltenskodex)
  • Beratung eines deutschen Konzerns (Umsatz mehr als drei Milliarden Euro) bei der Abwehr des Vorwurfs eines Verstoßes gegen Datenschutzrecht einschließlich der Begleitung bei längeren behördlichen Untersuchungen
  • Beratung mehrerer deutscher und internationaler Konzerne im Zusammenhang mit möglichen Compliance-Verstößen von Partnern bei Joint Venture-Projekten (Betrug, Untreue, gesellschaftsrechtliche Compliance) einschließlich der Entwicklung von Strategien zur Aufarbeitung und Trennung